Barbara Carl
Dr.iur. Rechtsanwältin
Mediatorin SAV/FH
Anwalts+Mediations
          Praxis
Alte Landstr. 335 PF
CH-8708 Männedorf

Tel.   +41 44 536 57 64
b.carl@barbaracarl.ch
Mitglied des
Schweizerischen
Anwaltsverbandes

Eingetragen im
Anwaltsregister
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Für ein Erstberatungsgespräch kann eine Pauschale vereinbart werden. Das Gespräch dauert zwischen einer und eineinhalb Stunden je nach Bedürfnis des Klienten oder der Klientin. Der Pauschalbetrag ist im Anschluss an die Beratung vorzugsweise bar gegen Quittung zu begleichen.

In den übrigen Fällen setzt sich das Honorar aus dem vertraglich vereinbarten Stundenansatz und Stundenaufwand zuzüglich Barauslagen zusammen. Der Stundenansatz bemisst sich insbesondere nach den konkreten Umständen, der Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit, der Interessenlage und der eigenen Berufserfahrung. Es wird periodisch über die Höhe des Honorars und die Auslagen informiert. Es kann ein Kostenvorschuss verlangt werden, welcher zu bezahlen ist, bevor die anwaltliche Tätigkeit aufgenommen wird.

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