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Für ein Erstberatungsgespräch kann
eine Pauschale vereinbart werden. Das Gespräch dauert zwischen
einer und eineinhalb Stunden je nach Bedürfnis des Klienten
oder der Klientin. Der Pauschalbetrag ist im Anschluss an die Beratung
vorzugsweise bar gegen Quittung zu begleichen.
In den übrigen Fällen setzt sich
das Honorar aus dem vertraglich vereinbarten Stundenansatz und Stundenaufwand
zuzüglich Barauslagen zusammen. Der Stundenansatz bemisst sich
insbesondere nach den konkreten Umständen, der Schwierigkeit
und Bedeutung der Angelegenheit, der Interessenlage und der eigenen
Berufserfahrung. Es wird periodisch über die Höhe des
Honorars und die Auslagen informiert. Es kann ein Kostenvorschuss
verlangt werden, welcher zu bezahlen ist, bevor die anwaltliche
Tätigkeit aufgenommen wird.
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